Hygienekonzept
des SV Oberachern
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Neue Corona-VO Sport: ab 03.04.2022
Update – Corona-Einschränkungen entfallen ab dem 3. April 2022
Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen, Schiedsrichter:innen, Funktionsteams etc. entfällt die 3G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nun wieder allen Beteiligten gestattet, ohne einen geimpft, genesen oder getestet Nachweis vorlegen zu müssen und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.
Auch die Maskenpflicht entfällt.
Dennoch weisen wir daraufhin, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit den Lockerungen wichtig ist.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen sollte der Abstand weiterhin eingehalten und auf freiwilliger Basis eine Maske getragen werden.
Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben
Zuschauer:innen: keine Zuschauerbeschränkung sowie 3G-Regelung mehr.
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